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Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei E-Mails erforderlich! Urteil des OLG Schleswig Holstein

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein fällte am 18. Dezember 2024 ein wegweisendes Urteil (Az. 12 U 9/24) zur Sicherheit beim E-Mail-Versand sensibler Geschäftsdokumente. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, ein hohes Maß an Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, wenn sie Rechnungen oder vertrauliche Informationen per E-Mail übermitteln. Nach Auffassung des Gerichts reicht eine bloße Transportverschlüsselung nicht aus, vielmehr sei eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, können Kunden Schadensersatz in Höhe des Rechnungsbetrags geltend machen – in dem verhandelten Fall belief sich dieser auf fast 15.000 Euro.


Hintergrund der Entscheidung war ein Fall, in dem eine manipulierte Rechnung per E-Mail an einen Kunden gesendet wurde. Der Kunde beglich die Forderung, doch die Zahlung landete auf einem falschen Konto. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Überweisung nicht zur Erfüllung der Zahlungspflicht führt.


Gleichzeitig wurde dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO zugesprochen, da das Unternehmen nicht für ausreichende Schutzmaßnahmen gesorgt hatte.


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