Das LG Kiel entschied, dass ein Unternehmen, das ein Portal mit Wirtschaftsinformationen deutscher Firmen betrieb, für Fehler durch den Einsatz einer KI haftet (Urteil v. 29.02.2024, Az. 6 O 151/23).
Die Nutzungsbedingungen der Beklagten wiesen darauf hin, dass die Informationen durch automatisierte Analysen gewonnen und fehlerhaft sein könnten. Zudem wurde die Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Störungen ausgeschlossen.
Die Klägerin machte Schadensersatzansprüche geltend, nachdem eine falsche Insolvenzinformation durch einen Zuordnungsfehler entstanden war. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte als Störerin handelte, da sie bewusst eine KI einsetzte, um Informationen aus Pflichtmitteilungen zu extrahieren und zu veröffentlichen.
Ein Verweis darauf, dass der Vorgang automatisiert sei und die Beklagte nicht direkt beteiligt war, ließ das Gericht nicht gelten.