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HINWEISGEBERSCHUTZ

SIKKER. Ist sicher.

Implementierung und Betrieb einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl (in der Regel ab 50 Beschäftigten), eine Meldestelle einzurichten. Diese soll Mitarbeitenden und externen Personen eine vertrauliche und sichere Möglichkeit bieten, Missstände zu melden. Mit unserer Dienstleistung zur Implementierung und dem Betrieb einer Meldestelle unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ein Umfeld für verantwortungsbewusstes Handeln zu schaffen.

Unser Leistungsangebot im Überblick:

  • Implementierung einer Meldestelle gemäß HinSchG
    Wir begleiten Sie bei der Einführung einer gesetzeskonformen Meldestelle, die entweder auf einer von Ihnen bereitgestellten Software basiert oder auf einer Lösung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Unsere Lösung ist datenschutz- und zivilrechtlich geprüft und erfüllt alle Anforderungen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes.

  • Gestellung eines Meldestellenbeauftragten
    Im Rahmen unseres Services stellen wir einen Beauftragten für die Meldestelle, der für den operativen Betrieb, die Bearbeitung eingehender Hinweise und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich ist.

Wesentliche Aufgaben der Meldestelle:

  • Annahme und Verwaltung von Hinweisen
    Die Meldestelle nimmt eingehende Hinweise über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, interne Richtlinien oder ethische Standards entgegen und verwaltet diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist die Erfassung relevanter Informationen unter Wahrung der Vertraulichkeit.

  • Prüfung und Vorqualifizierung von Hinweisen
    Die Meldestelle bewertet und filtert die Hinweise auf Relevanz, Plausibilität und Schwere des Verstoßes. Dabei stellt sie sicher, dass nur fundierte und ernstzunehmende Hinweise zur weiteren Bearbeitung gelangen.

  • Vertrauliche Kommunikation mit Hinweisgebern
    Eine Meldestelle muss die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleisten. Wir bieten eine sichere Plattform für den anonymen oder namentlichen Austausch zwischen Hinweisgeber und Meldestelle, wodurch Vertrauen und Schutz gewährleistet werden.

  • Koordination der Untersuchungen und Maßnahmen
    Sobald ein Hinweis als relevant eingestuft wird, koordiniert die Meldestelle die internen Untersuchungen und leitet die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung ein. Wir arbeiten eng mit den relevanten Abteilungen oder externen Spezialisten zusammen, um eine zügige und fundierte Bearbeitung sicherzustellen.

  • Dokumentation und Berichterstattung
    Die Meldestelle führt eine umfassende und revisionssichere Dokumentation aller eingegangenen Hinweise und Maßnahmen. Diese Dokumentation erfüllt die Anforderungen des Datenschutzes und bildet die Grundlage für die interne Berichterstattung und mögliche Prüfungen.

  • Einhaltung der Datenschutz- und Compliance-Standards
    Unser System und unsere Prozesse gewährleisten die vollständige Einhaltung der Datenschutzvorgaben nach DSGVO und HinSchG, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen und das Vertrauen in die Meldestelle zu stärken.

Flexibilität in der Softwarelösung:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Betrieb der Meldestelle entweder auf einer vom Auftraggeber bereitgestellten Software oder auf einer von uns gestellten Lösung zu realisieren. Unsere Softwarelösung erfüllt alle datenschutz- und zivilrechtlichen Ansprüche und ist speziell darauf ausgelegt, die sensiblen Informationen sicher zu verwalten und zu verarbeiten.

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